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   BGH, 18.05.1973 - IV ZR 25/72   

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https://dejure.org/1973,2503
BGH, 18.05.1973 - IV ZR 25/72 (https://dejure.org/1973,2503)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1973 - IV ZR 25/72 (https://dejure.org/1973,2503)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1973 - IV ZR 25/72 (https://dejure.org/1973,2503)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Revision - Werbung von Interessenten für den Kauf einer Eigentumswohnung durch einen Makler im Auftrag des Trägers eines Wohnungsbauprojekts - Provisionsvereinbarung eines Maklers mit einem Interessenten für den Erwerb einer Wohnung - Unwirksamkeit ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.10.1967 - VIII ZR 215/66

    Doppelauftrag eines Maklers

    Auszug aus BGH, 18.05.1973 - IV ZR 25/72
    Der Doppel-Makler kann der übernommenen Aufgabe, die Interessen beider Auftraggeber zu wahren, nur dadurch gerecht werden, daß er sich beiden gegenüber strenger Unparteilichkeit befleißigt, um ihnen in fairer Weise zu dienen (BGHZ 48, 344, 348).
  • BGH, 22.12.1971 - V ZR 130/68

    Einseitige Verpflichtung zum Grundstückserwerb

    Auszug aus BGH, 18.05.1973 - IV ZR 25/72
    Wie der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden hat (BGHZ 57, 394), bedarf ein Vertrag, in dem sich der eine Teil nicht zur Übertragung des Eigentums, sondern nur der andere zum Erwerb verpflichtet, nicht der notariellen Beurkundung.
  • BGH, 30.10.1970 - IV ZR 1176/68

    Vorvertrag zum Grundstückskaufvertrag - Verpflichtung zur Leistung von Zahlungen

    Auszug aus BGH, 18.05.1973 - IV ZR 25/72
    Insbesondere wird die dem Erwerber auferlegte Provisionsschuld nicht auf den Veräußerer für den Fall überwälzt, daß dieser das Nichtzustandekommen des notariellen Vertrages zu vertreten hat, worin ein auf die Veräußerung gerichteter Druck und damit ein Grund für die Unwirksamkeit der formlosen Vereinbarung gesehen werden könnte (Senatsurteil vom 30. Oktober 1970 = LM BGB § 652 Nr. 38 = NJW 1971, 93).
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